Zahnarztpraxis
Dr. Dieter Wenz & Kerstin Wenz

Aktuelle Patienteninformation zum Coronavirus

Wir versichern Ihnen: Die zahnmedizinische Versorgung ist unverändert sichergestellt. Hiermit informieren wir über zahnärztliche Behandlungen während der Corona-Pandemie. 

Als Fachärzte für Zahnmedizin haben wir uns der Gesundheit der Menschen verpflichtet. Im Fokus stehen die Sicherheit und der Schutz der Patienten sowie der Mitarbeiter. Das Wichtigste für uns sind vertrauenswürdige Informationen aus verlässlichen Quellen, die auf fundierten Fakten basieren. Alle Maßnahmen, die im Sinne des Infektionsschutzes in Zeiten der Corona-Pandemie vorgenommen werden, basieren auf den Empfehlungen der DGZMK (Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde) sowie auf den Handlungsempfehlungen der BZAEK (Bundeszahnärztekammer) sowie der LZK Hessen.

Nachfolgend erhalten Sie hier Informationen, die uns vom Hessischen Ministerium für Soziales und Integration mit Stand vom 25. November 2021 zur Verfügung gestellt wurden. Diese Informationen werden ständig aktualisiert.


Benötigen Besucher für den Zutritt zur Praxis einen Testnachweis?

Besucher (z. B. Begleitperson eines Patienten) benötigen grundsätzlich einen Testnachweis einer zugelassenen Teststelle und dürfen die Praxis nur negativ getestet betreten.

Von dieser Verpflichtung bestehen bezüglich bestimmter Personengruppen, z. B. für Patienten, Ausnahmen. 


Benötigen Patienten für den Zutritt zur Praxis einen Testnachweis?

Patienten benötigen keinen Testnachweis. 


Welche Personengruppen sind vom Testnachweis befreit?

  • Patienten
  • Kinder unter sechs Jahren, die keine Patienten sind
  • Unabdingbare Begleitpersonen, insbesondere bei Begleitung von Minderjährigen


Welche Testnachweise für Besucher sind zulässig?

Ein PoC-Test darf nicht älter als 24 Stunden, ein PCR-Test nicht älter als 48 Stunden sein.


Zahnarztbehandlung ja oder nein?

Aus wissenschaftlicher Sicht gibt es aktuell keinen Grund dafür, zahnärztliche Behandlung grundsätzlich zu verschieben. Symptomfreie Patienten behandeln wir unter Einhaltung eines erhöhten Infektionsschutzes. Bei symptomfreien Patienten, die einer Risikogruppe angehören, wägen wir etwaige Maßnahmen im Vorfeld ab.

In Zahnarztpraxen gelten ohnehin strengen Hygienemaßnahmen. Diese wurden seit Beginn der Corona-Pandemie nochmals freiwillig verschärft. Im Zusammenhang mit COVID-19 wird oft Aerosol (Schwebestaub aus Tropfenkeimen) als mögliches Übertragungsmedium diskutiert. Alle Mitglieder des zahnärztlichen Teams sind dafür sensibilisiert und für Schutzmaßnahmen geschult. Mit Einzug der Corona-Pandemie wurden zusätzlich räumliche sowie zeitliche Schutzmaßnahmen (Abstandsregelung, Terminvergabe) vorgenommen.

Auch in Zeiten von COVID-19 muss die zahnärztliche Versorgung, Prävention und Prophylaxe aufrechterhalten bleiben. Eine gute Mundhygiene sowie eine gesunde Mundhöhle bieten eine effektive Immunbarriere und stärken das körpereigene Abwehrsystem.